Ergänzend zu den satzungsgemäßen Gremien kann der Landesvorstand auf
Grundlage der BDB Satzung, § 7 (3), Arbeitskreise einrichten, die ihn in seiner Arbeit
unterstützen.
Derzeit bestehen im BDB Bayern folgende nachstehend genannte Arbeitskreise:
- AK Bayern - Zukunft BDB
- AK Homepage

