Die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der Kammer und deren Organe sind im Baukammerngesetz - BauKaG geregelt.
Die Kammermitglieder wählen jeweils 125 Kolleginnen und Kollegen, die ihre Interessen wahrnehmen. Die Gewählten (und Nachrücker) bilden die Vertreterversammlung, sozusagen das Parlament der Architekten und Ingenieure.
Bei den Wahlen zu den Vertreterversammlungen bewerben sich Verbände und Gruppierungen mit Listen um die jeweils 125 Sitze. Stimm- und wahlberechtigt sind nur Mitglieder der jeweiligen Kammer.
Die Architekten sind im Allgemeinen immer Mitglied ihrer Kammer.
Die Mitgliedschaft der Ingenieure in ihrer Kammer ist nicht zwingend. Bei den Kammermitgliedern wird nach Pflichtmitgliedern (vereinfacht die Selbständigen und leitenden Angestellten) und freiwilligen Mitgliedern (vereinfacht die Angestellten und Beamten) unterschieden.
Der BDB Bayern bewirbt sich bei den Wahlen mit eigenen Listen.
Die über die BDB-Listen in die Vertreterversammlungen der Architektenkammer und Ingenieurekammer-Bau gewählten Kolleginnen und Kollegen arbeiten in Ausschüssen und Arbeitskreisen der Kammern mit.
